Vor etwa einem Jahr berichteten wir über einen auf den ersten Blick fast kurios anmutenden Rechtsstreit aus New York. Christian Louboutin, der internationale Star mondänen Schuh-Design, hatte das Pariser Luxus-Label Yves Saint Laurent wegen der Verwendung des informellen Markenzeichens seiner Schuhe – der roten Ledersohlen – auf Schadenersatzleistungen von einer Million US-Dollar verklagt.
Im August 2011 wiesen die New Yorker Richter die recht umfangreichen Vorwürfe – von „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ bis zu explizitem Markenklau – zwar in erster Instanz zurück, Louboutin wollte es dabei jedoch nicht bewenden lassen.
Das Ergebnis der Berufungsverhandlung war jetzt allerdings ein voller Erfolg für die Pariser. Das Gericht bestätigte alle von YSL vorgetragenen juristischen Argumente, entsprechend erfreut und von dem neuen Urteil „extrem befriedigt“ zeigte sich das Modehaus in seinem offiziellen Statement.
Prägend für die „Louboutins“ ist nicht die Farbe, sondern der Kontrast
Die Markenrechts-Klage von Christian Louboutin aus dem vergangenen Jahr bezog sich auf den Verkauf monochromer roter Schuhe von YSL in den USA – das Gericht erkannte seinerzeit zwar den ausgesprochen hohen Glamour-Faktor der „Louboutins“ mit ihren roten Sohlen an, wertete Farben jedoch als allgemeine „ästhetische und schmückende Faktoren“ in der Modebranche, für die keine Schutz- oder Markenrechte gelten dürften. Außerdem erfolge die Verwendung der roten Sohlen durch YSL in einem anderen Kontext und mit von Louboutin verschiedenen designerischen Intentionen.
Die Berufungsrichter bezogen sich jetzt explizit auf diese Position und gaben YSL das Recht, auch seine monochromen roten Schuhe USA-weit zu verkaufen. Die Luxus-Schuhe aus Paris gibt es seit den frühen 1970er Jahren unter anderem in den Farben Rot, Violett und Blau. Aus richterlicher Sicht sei das Schuh-Design von Louboutin – anders als bei YSL – dagegen durch den Kontrast zwischen der roten Sohle und dem Rest des Schuhs geprägt. Damit bestätigte das Gericht die wiederholt vorgetragene rechtliche Position von YSL in vollem Umfang.
Farben bleiben „freies Material“ und begründen keine Markenrechte
Die US-amerikanischen Fans von YSL können sich nach dem Urteil wohl endgültig darüber freuen, wegen ihrer exklusiven Footwear keine Reise nach Europa buchen zu müssen. Der Popularität und dem kommerziellen Erfolg der „Louboutins“ wird die Entscheidung sicher keinen Abbruch tun – die High Heels mit den roten Sohlen gehören spätestens seit der Serie „Sex and the City“, mit deren Schuh-Ausstattung Christian Louboutin seinen US-amerikanischen Durchbruch schaffte, zu den Status-Outfits zahlreicher Hollywood-Stars und anderer Prominenter. Wichtig für die Fashion-Branche ist dagegen: Farben bleiben weiter „freies Material“ und dürfen uneingeschränkt für verschiedene Designs verwendet werden.
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