Ende März 2012 begann vor einem New Yorker Bezirksgericht ein Markenrechtsprozess von Gucci gegen das US-amerikanische High-Street-Label Guess. Eingereicht wurde die Klage bereits im Jahr 2009 – Gucci warf der kalifornischen Denim-Marke sowie dessen Lizenzpartnern, unter anderem dem Unternehmen Marc Fisher Footwear, darin vor, bei ihren Produkten diverse Gucci-Markenzeichen -darunter das „G“-Logo sowie eine Kombination von grünen und roten Streifen, die beispielsweise auf Gucci-Sneakers zum Einsatz kommt – zu plagiieren.
Den Wert der Guess-Produkte mit den angeblichen Gucci-Plagiaten bezifferte die US-amerikanische Dependance des Luxus-Labels auf etwa 221 Millionen US-Dollar, entsprechende Schadenersatzforderungen beliefen sich auf mindestens 124 Millionen US-Dollar.
Entschädigung bleibt deutlich unter Gucci-Forderungen
Das Branchenmagazin „Women´s Wear Daily“ berichtete jetzt über den Ausgang des Prozesses: Demnach gab Bezirksrichterin Shira Sheindlin Gucci zwar im Grundsatz recht und untersagte Guess die weitere Verwendung der monierten Markenzeichen. Die Entschädigungssumme, die sich maßgeblich aus den Profiten der Guess-Produkte mit den plagiierten Logos errechnet, erfüllt mit 4,7 Millionen US-Dollar jedoch nur einen Bruchteil der Gucci-Forderungen.
Das Gericht folgte damit offenbar in Teilen der Argumentation von Guess – der Anwalt des Unternehmens hatte zuvor dargelegt, dass die insgesamt 1.495 beklagten Guess-Produkte schon aufgrund ihrer Positionierung im Value-Marktsegment unter 100 US-Dollar nicht mit Gucci-Erzeugnissen verwechselt werden könnten.
Richterin Scheindlin: Hoffnung auf ein Ende der Fashion-Streitigkeiten
Neben dem Markenrechtsprozess „Gucci versus Guess“ läuft in den USA derzeit ein weiteres Verfahren, in das ein Label des französischen PPR-Konzerns verwickelt ist. Footwear-Künstler Christian Louboutin geht seit April 2011 gegen die Marke Yves Saint Laurent juristisch vor, der er vorwirft, die ikonische rote Sohle seiner Kreationen zu kopieren. Als Schadenersatz fordert Louboutin eine Million US-Dollar, eine endgültige gerichtliche Entscheidung steht bisher aus.
Richterin Scheindlin fasste in ihrer Urteilsbegründung zum Gucci-Guess-Verfahren ihre Gedanken zu derartigen Prozessen zusammen – in ihren Worten: „Während der letzten drei Jahre haben die Parteien zahllose Arbeitsstunden und Gelder investiert – all das im Dienst der Mode, die Oscar Wilde als eine ‚Form der Hässlichkeit‘ bezeichnete, die so intolerabel ist, dass wir sie alle sechs Monate ändern müssen. Da die unmittelbaren Fragen jetzt geklärt sind und Gucci damit entlastet ist, hoffe ich, dass diese Hässlichkeit künftig auf Runway und Shopping-Etagen begrenzt bleibt und nicht auf die Gerichte übergreift“.
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