Der Durchbruch für Christian Louboutins High Heels mit den roten Sohlen kam mit der Kultserie „Sex and the City“. Entsprechend verärgert reagierte der Star-Designer, als sein informelles und seit 20 Jahren verwendetes Markenzeichen auch an anderen Luxus-Schuhen zu sehen war. Konkret ging es um rotbesohlte Fußbekleidungen des konkurrierenden Labels Yves Saint Laurent (YSL). Louboutin entschloss sich bereits im April zur juristischen Einforderung seiner angeblichen Markenrechte – als Gerichtsstand wählte er New York und als Schadenersatzforderung immerhin eine Million US-Dollar. Das New Yorker Gericht wies jetzt die Klage ab – rote Schuh-Unterseiten begründeten kein exklusives Markenrecht.
Rote Sohlen bleiben Allgemeingut
Louboutins Anwälte warfen YSL in der Klageschrift recht umfassende Delikte vor – neben explizitem Markenklau wurden darin unfairer Wettbewerb und Vorspiegelung falscher Tatsachen respektive einer falschen Herkunft angesprochen. Entsprechend enttäuscht zeigte sich jetzt der Kläger. Von einer Berufungsklage war allerdings bisher nicht die Rede.
Auch der Richter schwärmte von den ästhetischen Qualitäten der Louboutin-Kreationen – die Urteilsbegründung erwähnte explizit den Glamour-Faktor rotlackierter Sohlen an schwarzen High Heels auf den roten Teppichen und Catwalks dieser Welt. Trotzdem wertete er Farben als „schmückende und ästhetische Faktoren“ in der gesamten Modebranche. Schutz- oder Markenrechte für bestimmte Farben oder Kombinationen seien eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung. Außerdem habe YSL andere Gründe für die roten Sohlen gehabt als Louboutin.
Ludwig IV. und der „Zauberer von Oz“
YSL beschrieb dem Gericht die Gründe für die roten Sohlen mit einem leicht sarkastischem Unterton: Mit Christian Louboutin haben die YSL-Sohlen demnach nichts zu tun – die Inspiration dazu stamme wahlweise aus der Historie – den rot besohlten Rokoko-Tanzschuhen des französischen Sonnenkönigs Ludwig IV. – oder Dorothys Rubin-Schuhen im „Zauberer von Oz“. Abgesehen von dem finanziellen Hintergrund der Posse um die Sohlen – die Branche hat allen Grund, sich über das New Yorker Urteil zu freuen. Schutzrechte auf Farben wären wahrscheinlich der Anfang vom Ende des Modedesigns oder zumindest einer Endlosfolge von Prozessen gewesen.
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